Erbschaften

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Viele Menschen möchten nicht nur ihrer Familie etwas hinterlassen, sondern mit ihren Ersparnissen auch eine gemeinnützige Organisation unterstützen. Andere haben keine Angehörigen und möchten nicht, dass das Geld an den Staat fällt.

Es ist durchaus möglich, Vereine als Erben einzusetzen. Aber hier gilt, dass das Testament möglichst eindeutig und rechtlich präzise verfasst sein muss, damit auch derjenige Ihren Nachlass erhält, für den er bestimmt war. Lange Erbstreitigkeiten, die sowohl den Nachlass als auch die Beziehungen der Beteiligten belasten, lassen sich durch eine gute und zweifelsfreie Formulierung im Testament vermeiden.

Erbschaften und Schenkungen an inländische Vereine, welche ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, gemäß § § 13 Abs. 1 Nr. 16 b ErbStG sind übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Damit kommt Ihr Erbe in voller Höhe dort an, wo es benötigt wird.

Gerne helfen Ihnen dabei, wenn Sie darüber nachdenken, Ihren letzten Willen testamentarisch zu verfügen.

Wir beraten Sie und geben Ihnen Adressen von Notaren, die Ihnen bei allen wichtigen Entscheidungen beratend zur Seite stehen.

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