Wie bekomme ich Hilfe

Hier erfahren Sie alles Wichtige, um unsere Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Um Ihnen und uns Kosten zu sparen, beachten sie bitte unbedingt die Voraussetzungen für die Antragstellung und prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind bevor Sie einen Antrag stellen.

Wer kann Hilfe beantragen?

Jeder, der von staatlichen Leistungen lebt (z.B. Grundsicherung, Bürgergeld, Krankengeld, Wohngeld etc.) oder der keinerlei Einkommen hat, kann bei uns einen Antrag auf Hilfe stellen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Studenten, Schüler, Azubis etc., die mit ihrem geringen Einkommen schnell in eine Situation geraten können, in der sie ihr Tier nicht mehr versorgen können.

Bei Antragstellung muss die Bedürftigkeit anhand von offiziellen Bescheiden nachgewiesen werden. Jeder Antrag hat eine befristete Gültigkeit und muss gegebenenfalls nach Ablauf verlängert werden.

Bitte beachten:

Es können maximal drei Tiere dog 2 icondog 2 icondog 2 icon (Hunde/Katzen) pro Haushalt berücksichtigt werden.

minus circle iconTiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit (z.B. Erstbezug von staatlichen Leistungen) angeschafft wurden,  können nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind z.B. Führhunde, Therapietiere etc. (Nachweise erforderlich!).

money iconWir erwarten, dass der Tierhalter Verantwortung zeigt und sich an den Kosten beteiligt. Bitte geben Sie daher IMMER einen zu leistenden Eigenanteil im Antrag an. Sollten Sie Tierarztrechnungen vorliegen haben, die sich auf den Antragsgrund beziehen, und, die bereits von Ihnen bezahlt wurden, dann können diese Beträge als Eigenanteil angerechnet werden. Schicken Sie daher unbedingt alle vorhandenen Tierarztrechnungen mit.

Was brauche ich für den Antrag?

Um einen Antrag auf Hilfe zu stellen, werden folgende Dokumente zwingend benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Aktuelle Einkommensnachweise wie Bescheide über den Bezug von Bürgergeld, Rente, Wohngeld, BAföG oder der Grundsicherung aller im Haushalt wohnenden Personen. Alternativ Gehaltsabrechnungen z.B. bei Azubis.
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Meldebescheinigungen aller im Haushalt wohnender Personen
  • Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder andere Dokumente, die nachweisen können, seit wann das Tier im Besitz ist
  • Heimtierausweis
  • Bei Hunden: Steuerbescheid bzw. Bescheid über die Befreiung der Hundesteuer
  • Für den Bezug von Spezialfutter (z.B. Nierenfutter) wird ein tierärztlicher Befund benötigt
  • Bei Kleintieren genügt ein Foto und ein Kaufbeleg
Was kann beantragt werden?

plus circle iconWir übernehmen die Kosten für folgende Leistungen ganz oder teilweise:

  • Medikamente für akute Behandlung
  • Medikamente für Dauerbehandlung von chronischen Erkrankungen
  • Operationen
  • sonstige medizinische Behandlungen
  • Nierenfutter
  • Diätfutter
  • Euthanasie (ohne optionale Kosten für Krematorium, Urne, etc.)

minus_circle iconWir übernehmen KEINE Kosten für:

  • Kastrationen/Sterilisationen (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
  • Impfungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Parasitenschutz (z.B. Zecken- und Flohmittel)
  • allgemeine Fellpflege (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
  • regelmäßige Kleinstbehandlungen wie z.B. Krallenschneiden, Analdrüsen reinigen etc.

 

Für welche Tiere kann ich Hilfe beantragen?

plus circle iconZu den von uns unterstützten Tieren zählen:

    • Hunde
    • Katzen
    • Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel etc.)

minus circle iconNicht unterstützt werden:

    • Pferde und andere Großtiere
    • Reptilien
    • Fische und Krustentiere
    • Tiere für deren Haltung eine Genehmigung nötig ist
    • exotische Tier

Hilfe kann nur für Tiere gewährt werden, die bereits vor dem Eintritt der Bedürftigkeit zum Haushalt gehörten. Als Nachweis gilt der Impfpass/Heimtierausweis sowie der Kauf-/Übernahmevertrag oder z.B. alte Tierarztrechnungen.

Bitte beachten:

Es können maximal drei Tiere dog 2 icondog 2 icondog 2 icon (Hunde/Katzen) pro Haushalt berücksichtigt werden.

minus circle iconTiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit (z.B. Erstbezug von staatlichen Leistungen) angeschafft wurden,  können nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind z.B. Führhunde, Therapietiere etc. (Nachweise erforderlich!).

money iconWir erwarten, dass der Tierhalter Verantwortung zeigt und sich an den Kosten beteiligt. Bitte geben sie daher unbedingt als Eigenanteil den Betrag an, den Sie bereit sind für Ihr Tier auszugeben. Sollten Sie bereits Tierarztkosten aufgrund des Antragsgrundes bezahlt haben, schicken Sie unbedingt die Rechnungen mit. Diese Kosten können dann als Eigenanteil gewertet werden.

Wie bekommt man die Hilfeleistungen?

Bei uns bekommt Niemand Bargeld ausgehändigt!

Alle Hilfen erfolgen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen.

Nach der Genehmigung eines Antrags, erhält der behandelnde Tierarzt eine Kostenübernahmeerklärung von uns und schickt uns die Rechnung direkt zu.

Sachleistungen, wie z.B. Spezialfutter und Medikamente, werden mit der Post verschickt.

Wo finde ich den Antrag?

Einen Antrag zu stellen ist ganz einfach, wenn Sie folgende Punkte beachten:

  1. download 2 iconLaden Sie sich den Antrag hier herunter und drucken ihn aus. Wenn Sie über keinen Drucker verfügen, fragen Sie Nachbarn, Freunde usw.
  2. pencil 1 iconFüllen Sie den Antrag bitte vollständig aus.
    Beachten Sie die list iconCheckliste!
  3. instagram 2 iconMachen Sie Kopien von allen benötigten Belegen. Oftmals können Copycenter auch den Antrag drucken, wenn Sie über keinen Drucker verfügen.
  4. mail 3 iconSchicken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag mit ALLEN benötigten Kopien Ihrer Belege per Post an die auf dem Antrag angegebene Adresse. Bitte schicken Sie uns KEINE Originale zu. Diese können nur zurück geschickt werden, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt!

minus circle iconUm Druckkosten zu sparen, ist eine Bearbeitung von Anträgen per Email mit angehängten Scans nicht möglich!

Nach Eingang Ihres Antrags werden wir diesen umgehend prüfen und uns dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen. Sollten Sie Fragen haben oder andere Schwierigkeiten mit dem Antrag bekommen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir sind sicher, dass wir Ihnen helfen können und eine Lösung finden.

 

Antrag auf Leistungen
Antrag auf Leistungen

Bitte beachten Sie oben stehende Informationen BEVOR Sie einen Antrag stellen!

Um Ihnen und uns Kosten zu ersparen, stellen Sie den Antrag bitte nur, wenn ALLE Voraussetzungen erfüllt sind.

Die wichtigsten Voraussetzungen nochmals im Überblick:

  • Es können maximal drei Tiere (Hunde/Katzen) pro Haushalt berücksichtigt werden.
  • Tiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit (z.B. Erstbezug von staatlichen Leistungen) angeschafft wurden,  können nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind z.B. Führhunde, Therapietiere etc. (Nachweise erforderlich!).
  • Es handelt sich NICHT um eine der folgenden Kosten: Kastrationen/Sterilisationen (nur bei medizinischer Notwendigkeit), Impfungen, Parasitenschutz (z.B. Zecken- und Flohmittel), allgemeine Fellpflege, regelmäßige Kleinstbehandlungen wie z.B. Krallenschneiden, Analdrüsen reinigen etc.
  • Wir erwarten, dass der Tierhalter Verantwortung zeigt und sich an den Kosten beteiligt. Bitte geben Sie daher IMMER einen zu leistenden Eigenanteil im Antrag an. Sollten Sie Tierarztrechnungen vorliegen haben, die sich auf den Antragsgrund beziehen, und, die bereits von Ihnen bezahlt wurden, dann können diese Beträge als Eigenanteil angerechnet werden. Schicken Sie daher unbedingt alle vorhandenen Tierarztrechnungen mit.

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schicken ihn, zusammen mit allen benötigten Unterlagen, an die angegebene Adresse.

Version: 12/2023

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