Wie bekomme ich Hilfe
Hier erfahren Sie alles Wichtige, um unsere Hilfen in Anspruch nehmen zu können.
Um Ihnen und uns Kosten zu sparen, beachten sie bitte unbedingt die Voraussetzungen für die Antragstellung und prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind bevor Sie einen Antrag stellen.
Wer kann Hilfe beantragen?
Jeder, der von staatlichen Leistungen lebt (z.B. Grundsicherung, Bürgergeld, Krankengeld, Wohngeld etc.) oder der keinerlei Einkommen hat, kann bei uns einen Antrag auf Hilfe stellen. Selbstverständlich unterstützen wir auch Studenten, Schüler, Azubis etc., die mit ihrem geringen Einkommen schnell in eine Situation geraten können, in der sie ihr Tier nicht mehr versorgen können.
Bei Antragstellung muss die Bedürftigkeit anhand von offiziellen Bescheiden nachgewiesen werden. Jeder Antrag hat eine befristete Gültigkeit und muss gegebenenfalls nach Ablauf verlängert werden.
Bitte beachten:
Es können maximal drei Tiere (Hunde/Katzen) pro Haushalt berücksichtigt werden.
Tiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit (z.B. Erstbezug von staatlichen Leistungen) angeschafft wurden, können nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind z.B. Führhunde, Therapietiere etc. (Nachweise erforderlich!).
Wir erwarten, dass der Tierhalter Verantwortung zeigt und sich an den Kosten beteiligt. Bitte geben Sie daher IMMER einen zu leistenden Eigenanteil im Antrag an. Sollten Sie Tierarztrechnungen vorliegen haben, die sich auf den Antragsgrund beziehen, und, die bereits von Ihnen bezahlt wurden, dann können diese Beträge als Eigenanteil angerechnet werden. Schicken Sie daher unbedingt alle vorhandenen Tierarztrechnungen mit.
Was brauche ich für den Antrag?
Um einen Antrag auf Hilfe zu stellen, werden folgende Dokumente zwingend benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Aktuelle Einkommensnachweise wie Bescheide über den Bezug von Bürgergeld, Rente, Wohngeld, BAföG oder der Grundsicherung aller im Haushalt wohnenden Personen. Alternativ Gehaltsabrechnungen z.B. bei Azubis.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Meldebescheinigungen aller im Haushalt wohnender Personen
- Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder andere Dokumente, die nachweisen können, seit wann das Tier im Besitz ist
- Heimtierausweis
- Bei Hunden: Steuerbescheid bzw. Bescheid über die Befreiung der Hundesteuer
- Für den Bezug von Spezialfutter (z.B. Nierenfutter) wird ein tierärztlicher Befund benötigt
- Bei Kleintieren genügt ein Foto und ein Kaufbeleg
Was kann beantragt werden?
Wir übernehmen die Kosten für folgende Leistungen ganz oder teilweise:
- Medikamente für akute Behandlung
- Medikamente für Dauerbehandlung von chronischen Erkrankungen
- Operationen
- sonstige medizinische Behandlungen
- Nierenfutter
- Diätfutter
- Euthanasie (ohne optionale Kosten für Krematorium, Urne, etc.)
Wir übernehmen KEINE Kosten für:
- Kastrationen/Sterilisationen (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
- Impfungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind
- Parasitenschutz (z.B. Zecken- und Flohmittel)
- allgemeine Fellpflege (nur bei medizinischer Notwendigkeit)
- regelmäßige Kleinstbehandlungen wie z.B. Krallenschneiden, Analdrüsen reinigen etc.
Für welche Tiere kann ich Hilfe beantragen?
Zu den von uns unterstützten Tieren zählen:
-
- Hunde
- Katzen
- Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel etc.)
Nicht unterstützt werden:
-
- Pferde und andere Großtiere
- Reptilien
- Fische und Krustentiere
- Tiere für deren Haltung eine Genehmigung nötig ist
- exotische Tier
Hilfe kann nur für Tiere gewährt werden, die bereits vor dem Eintritt der Bedürftigkeit zum Haushalt gehörten. Als Nachweis gilt der Impfpass/Heimtierausweis sowie der Kauf-/Übernahmevertrag oder z.B. alte Tierarztrechnungen.
Bitte beachten:
Es können maximal drei Tiere (Hunde/Katzen) pro Haushalt berücksichtigt werden.
Tiere, die nach dem Eintritt der Bedürftigkeit (z.B. Erstbezug von staatlichen Leistungen) angeschafft wurden, können nicht berücksichtigt werden. Ausgenommen hiervon sind z.B. Führhunde, Therapietiere etc. (Nachweise erforderlich!).
Wir erwarten, dass der Tierhalter Verantwortung zeigt und sich an den Kosten beteiligt. Bitte geben sie daher unbedingt als Eigenanteil den Betrag an, den Sie bereit sind für Ihr Tier auszugeben. Sollten Sie bereits Tierarztkosten aufgrund des Antragsgrundes bezahlt haben, schicken Sie unbedingt die Rechnungen mit. Diese Kosten können dann als Eigenanteil gewertet werden.
Wie bekommt man die Hilfeleistungen?
Bei uns bekommt Niemand Bargeld ausgehändigt!
Alle Hilfen erfolgen in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen.
Nach der Genehmigung eines Antrags, erhält der behandelnde Tierarzt eine Kostenübernahmeerklärung von uns und schickt uns die Rechnung direkt zu.
Sachleistungen, wie z.B. Spezialfutter und Medikamente, werden mit der Post verschickt.
Wichtiger Hinweis: Antragsformular-Download vorübergehend deaktiviert
Aufgrund der begrenzten Kapazitäten haben wir uns entschieden, den Download des Antragsformulars vorübergehend zu deaktivieren, bis der aktuelle Antragstopp aufgehoben wird.
Obwohl wir derzeit einen Antragsstopp verhängt haben, erreichen uns wöchentlich immer noch bis zu fünf Anträge. Jede dieser Einsendungen erfordert einen erheblichen Bearbeitungsaufwand: Das Scannen und Ablegen der Dokumente, die Erfassung aller Daten in unserer EDV sowie das individuelle Verfassen einer Absage.
Da wir sämtliche Aufgaben ehrenamtlich neben unseren regulären Vollzeitstellen erledigen, sind unsere zeitlichen und personellen Kapazitäten stark begrenzt. Dieser zusätzliche Aufwand ist aktuell für uns nicht tragbar.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme. Das Antragsformular wird sofort wieder online bereitgestellt, sobald wir den Antragsstopp aufheben können.
Ihr Sozialfelle Team

